Hundegesetze und Hundesteuern

Hundegesetze und Hundesteuern – Was Hundehalter in Deutschland wissen müssen

Von Leinenpflicht bis Steuerbescheid: Hier erfährst du, welche Regeln wirklich gelten.

Wer einen Hund hält, übernimmt Verantwortung – auch rechtlich und finanziell. Ob Maulkorbpflicht, Rasselisten oder steuerliche Abgaben: Die Hundegesetze und Hundesteuern in Deutschland können sich je nach Bundesland oder Kommune deutlich unterscheiden. Hier bekommst du den Überblick über Rechte, Pflichten und das, was du als Hundehalter unbedingt beachten solltest.

Ein Richterhammer und ein Hauklotz auf einem Tisch

Hundegesetze und Hundesteuern in Deutschland: Rechte und Pflichten für Hundehalter

Die Hundehaltung in Deutschland unterliegt einer Vielzahl von Hundegesetzen und Verordnungen, die sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene geregelt sind. Diese rechtlichen Bestimmungen sollen das Wohl der Tiere gewährleisten und gleichzeitig die Sicherheit der Allgemeinheit schützen. Dazu gehören unter anderem Vorschriften zur Leinen- und Maulkorbpflicht, Regelungen zu sogenannten Listenhunden sowie Anforderungen an eine artgerechte Haltung.

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Hundesteuern, die in Deutschland von den Kommunen erhoben werden. Die Höhe der Steuer variiert je nach Wohnort, und für bestimmte Rassen oder Zweithunde können höhere Sätze gelten. Wer einen Hund hält, ist in der Regel verpflichtet, ihn bei der Gemeinde anzumelden und die fällige Hundesteuer zu entrichten.

Viele Hundehalter fragen sich: Welche Hundegesetze gelten in meinem Bundesland? Muss ich für meinen Hund Hundesteuern zahlen? Im Folgenden werden die wichtigsten Hundegesetze und steuerlichen Pflichten erläutert, die jeder Hundehalter in Deutschland kennen sollte.

Übersicht

Tierschutzgesetz (TierSchG)

Das Tierschutzgesetz bildet die Grundlage des deutschen Tierschutzrechts und legt fest, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Es definiert allgemeine Anforderungen an die Haltung von Tieren und enthält Verbote für bestimmte Handlungen.

Auszug aus dem Tierschutzgesetz:

§ 2 Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
  3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Quelle: Tierschutzgesetz (TierSchG)

Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)

Die Tierschutz-Hundeverordnung konkretisiert die allgemeinen Vorgaben des Tierschutzgesetzes speziell für Hunde. Sie regelt unter anderem die Anforderungen an die Haltung, Zucht und Ausbildung von Hunden.

Auszug aus der Tierschutz-Hundeverordnung:

§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten (1) Wer einen Hund hält, muss diesem ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers sowie angemessenen Umgang mit der Betreuungsperson gewähren. (2) Mehrere Hunde sind, soweit sie verträglich sind, gemeinsam zu halten.

Quelle: Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)

Landeshundegesetze

Neben den bundesweiten Regelungen haben die Bundesländer eigene Hundegesetze erlassen, die spezifische Vorschriften für Hundehalter enthalten. Diese können je nach Bundesland variieren.

Beispiel: Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)

„§ 2 Allgemeine Pflichten (1) Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. (2) Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen

  1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
  2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
  3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
  4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.“

Quelle: Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)

Hundesteuer

Hundesteuer in Deutschland – Regelungen, Unterschiede und Sonderfälle

Ein Formular zur Hundeanmeldung -Hundegesetze und Hundesteuern

Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabe, die in Deutschland von den Städten und Gemeinden erhoben wird. Da die Hundesteuer keine bundesweit einheitliche Regelung hat, unterscheiden sich die Sätze und Bedingungen je nach Kommune teils erheblich. Diese Steuer dient vorrangig als Lenkungsabgabe und nicht zur Finanzierung bestimmter kommunaler Leistungen.

Höhe der Hundesteuer – Regionale Unterschiede

Die Höhe der Hundesteuer variiert je nach Wohnort teils erheblich. Während einige Gemeinden niedrige Jahresbeiträge im Bereich von 20 bis 50 EUR verlangen, können andere Kommunen Hundebesitzer mit über 200 EUR pro Jahr belasten. Besonders in Großstädten sind die Steuersätze oft deutlich höher als in ländlichen Regionen.

Beispiele für Hundesteuer (pro Jahr, Stand 2024, je nach Kommune):

  • Berlin: 120 € für den ersten Hund, 180 € für jeden weiteren Hund
  • München: 100 € für den ersten Hund, 160 € für den zweiten Hund
  • Hamburg: 90 € für den ersten Hund, 150 € für den zweiten Hund
  • Dörfliche Gemeinden: Teilweise nur 30 bis 50 €

Die genauen Beträge können sich jährlich ändern und sollten direkt bei der jeweiligen Stadtverwaltung erfragt werden.

Höhere Steuer für bestimmte Rassen (sogenannte „Kampfhundesteuer“)

Einige Kommunen erheben für als „gefährlich“ eingestufte Hunderassen eine deutlich höhere Steuer, um deren Haltung unattraktiver zu machen. Diese Regelung betrifft oft Rassen wie Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier und Rottweiler, kann aber je nach Kommune unterschiedlich ausfallen.

Beispiele für „Kampfhundesteuer“:

  • München: 1000 € pro Jahr für gefährlich eingestufte Hunde
  • Köln: 600 € pro Jahr für Listenhunde
  • Berlin: 600 € pro Jahr für als gefährlich eingestufte Hunde
  • Einige ländliche Kommunen: Keine erhöhte Steuer für Listenhunde

Einige Städte verzichten mittlerweile auf diese erhöhte Besteuerung und setzen stattdessen auf eine Einzelfallprüfung durch Wesenstests.

Hundesteuer bei Mehrhundehaltung

Viele Kommunen erhöhen die Steuer für jeden zusätzlichen Hund. Während der erste Hund meist relativ günstig bleibt, steigt die Abgabe ab dem zweiten oder dritten Hund deutlich.

Beispiel einer typischen Staffelung:

    1. Hund: 60 €
    1. Hund: 90 €
    1. und weitere Hunde: 120 € pro Hund

Dadurch soll die unkontrollierte Vermehrung von Hunden eingeschränkt werden, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten.

Steuerbefreiungen & Ermäßigungen für bestimmte Hunde

Einige Städte gewähren unter bestimmten Bedingungen eine Steuerbefreiung oder eine deutliche Reduzierung der Hundesteuer. Dazu gehören:

Blindenhunde, Assistenzhunde & Therapiehunde:
In vielen Kommunen können Hunde, die Menschen mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen unterstützen, von der Hundesteuer befreit werden.Dazu zählen:

  • Blindenführhunde
  • Signalhunde für Gehörlose
  • Assistenzhunde für Menschen mit körperlichen Einschränkungen

Tierheimhunde:
Viele Städte reduzieren die Steuer für Hunde, die aus einem Tierheim übernommen wurden, oder gewähren eine vollständige Steuerbefreiung für ein erstes Jahr nach der Adoption.

Jagdhunde & Rettungshunde:
Hunde, die nachweislich für die Jagd, den Herdenschutz oder Rettungseinsätze verwendet werden, können ebenfalls von der Steuer befreit oder ermäßigt werden.

Nachweislich ungefährliche Listenhunde:
Einige Kommunen reduzieren die erhöhte „Kampfhundesteuer“, wenn der Hund einen bestandenen Wesenstest vorlegt.

Wichtig:
Diese Steuererleichterungen gelten nicht automatisch, sondern müssen vom Halter aktiv beantragt und nachgewiesen werden.

Wie erfolgt die Anmeldung zur Hundesteuer?

Jeder Hund muss innerhalb einer bestimmten Frist (meist 2–4 Wochen nach Anschaffung) bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde angemeldet werden. Nach der Anmeldung erhält der Halter eine Hundesteuermarke, die der Hund oft sichtbar tragen muss.

Wer seinen Hund nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bis zu 10.000 EUR geahndet werden kann.

Die Hundesteuer ist in Deutschland regional unterschiedlich geregelt und kann je nach Kommune stark variieren. Besonders in Großstädten kann die Steuer deutlich höher sein. Für bestimmte Rassen (Listenhunde) und Mehrhundehaltung gibt es oft zusätzliche Gebühren.
Gleichzeitig gibt es viele Möglichkeiten zur Steuerbefreiung, insbesondere für Tierheimhunde, Assistenzhunde oder geprüfte Listenhunde. Wer sich einen Hund anschaffen möchte, sollte sich deshalb vorab bei seiner Kommune über die Hundesteuer informieren.

Kampfhundeverordnungen

Einige Bundesländer haben spezielle Verordnungen erlassen, die die Haltung sogenannter Kampfhunde regeln. Diese Verordnungen definieren bestimmte Hunderassen als potenziell gefährlich und legen besondere Auflagen für deren Haltung fest.

Bundesländer mit Rasselisten

Baden-Württemberg:

Führt eine Rasseliste mit bestimmten Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden. Die Haltung dieser Hunde ist genehmigungspflichtig und erfordert den Nachweis besonderer Sachkunde sowie einen Wesenstest.

Bayern:

Hat eine der strengsten Rasselisten in Deutschland. Hunde der Kategorie 1 (z. B. Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier) gelten grundsätzlich als gefährlich. Für Hunde der Kategorie 2 (z. B. Rottweiler) kann durch einen Wesenstest nachgewiesen werden, dass sie ungefährlich sind.

Berlin:

Führt eine Rasseliste mit bestimmten Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden. Die Haltung dieser Hunde ist genehmigungspflichtig und mit Auflagen verbunden, darunter ein Sachkundenachweis und eine Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit.

Brandenburg:

Bestimmte Hunderassen werden als gefährlich eingestuft und unterliegen besonderen Halterpflichten, darunter ein Wesenstest und ein Haltungsverbot für nicht sachkundige Halter.

Bremen:

Hat spezifische Regelungen für die Haltung bestimmter Hunderassen, die als gefährlich gelten. Halter müssen eine Genehmigung einholen und einen Wesenstest für ihren Hund ablegen.

Hamburg:

Führt eine Rasseliste und verlangt für die Haltung gelisteter Hunde eine Genehmigung sowie einen bestandenen Wesenstest. In der Öffentlichkeit gilt eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht.

Hessen:

Hessen hat eine Rasseliste und strenge Vorschriften für die Haltung dieser Hunde. Ein Wesenstest kann erforderlich sein, um eine Befreiung von bestimmten Auflagen wie Maulkorbzwang zu erwirken.

Mecklenburg-Vorpommern:

Führt eine Rasseliste mit strengen Auflagen für die Haltung bestimmter Hunderassen. Eine Halteerlaubnis sowie ein Nachweis der Sachkunde sind erforderlich.

Niedersachsen:

Hat eine Rasseliste mit bestimmten Auflagen für gefährliche Hunde. Allerdings wird in Niedersachsen verstärkt auf eine individuelle Einschätzung der Hunde gesetzt, sodass aggressive Hunde unabhängig von der Rasse als gefährlich eingestuft werden können.

Nordrhein-Westfalen:

Das Land unterscheidet zwischen „gefährlichen Hunden“ (z. B. Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier) und „Hunden bestimmter Rassen“ (z. B. Rottweiler, Alano), die besonderen Regelungen unterliegen. Ein Wesenstest kann Befreiungen von bestimmten Auflagen ermöglichen.

Rheinland-Pfalz:

Hat eine Rasseliste und spezifische Regelungen für die Haltung von als gefährlich eingestuften Hunden. Die Halter müssen sich strengen Auflagen unterwerfen, darunter ein Sachkundenachweis.

Saarland:

Führt eine Rasseliste und hat entsprechende Vorschriften für bestimmte Hunderassen. Die Haltung erfordert eine Genehmigung und einen Nachweis der Ungefährlichkeit durch einen Wesenstest.

Sachsen:

Hat eine Rasseliste und spezifische Regelungen für die Haltung von als gefährlich eingestuften Hunden. Ohne bestandenen Wesenstest müssen diese Hunde mit Leine und Maulkorb geführt werden.

Sachsen-Anhalt:

Führt eine Rasseliste und hat entsprechende Vorschriften für bestimmte Hunderassen. Eine Halteerlaubnis wird nur nach Erfüllung strenger Auflagen erteilt.

Bundesländer ohne Rasselisten

In Bundesländern wie Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine festen Listen für Hunde. Jeder Hund wird individuell bewertet, basierend auf seinem Verhalten. Hunde mit aggressivem Verhalten können von Behörden als gefährlich eingestuft werden. 

Einheitliche Bundesregelung

Das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) regelt auf Bundesebene die Einfuhr bestimmter Hunderassen nach Deutschland. Demnach ist die Einfuhr von Hunden der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen grundsätzlich verboten.

Die gesetzlichen Bestimmungen für sogenannte „Kampfhunde“ sind in Deutschland nicht einheitlich und variieren je nach Bundesland. Es ist daher für Hundehalter essenziell, sich über die spezifischen Regelungen ihres Bundeslandes zu informieren und diese zu beachten.

Häufig gestellte Fragen zu Hundegesetzen und Hundesteuern

Welche Hundegesetze gibt es in Deutschland?
In Deutschland gibt es verschiedene Hundegesetze, die je nach Bundesland variieren. Dazu gehören Regelungen zur Leinenpflicht, Maulkorbpflicht, Haltung bestimmter Hunderassen (sogenannte Listenhunde) und Vorgaben zum Tierschutz.

Muss ich in Deutschland Hundesteuern zahlen?
Ja, in Deutschland ist die Hundesteuer eine kommunale Abgabe, die fast jeder Hundehalter zahlen muss. Die Höhe variiert je nach Stadt oder Gemeinde.

Wie hoch ist die Hundesteuer in meiner Stadt?
Die Höhe der Hundesteuern ist nicht einheitlich geregelt. Sie liegt meist zwischen 50 und 200 Euro pro Jahr für den ersten Hund. In einigen Städten kann die Steuer für Listenhunde oder weitere Hunde höher ausfallen.

Gibt es eine bundesweite Regelung für Hundegesetze?
Es gibt einige übergreifende Hundegesetze wie das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung. Viele Regeln, etwa zur Leinenpflicht oder Rasselisten, werden jedoch von den Bundesländern und Kommunen festgelegt.

Welche Hunde sind von der Hundesteuer befreit?
Blindenführhunde, Assistenzhunde oder Rettungshunde sind in vielen Städten von der Hundesteuer befreit. Manche Kommunen gewähren auch Ermäßigungen für Tierheimhunde.

Wann muss ich meinen Hund für die Hundesteuer anmelden?
In den meisten Städten musst du deinen Hund innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Anschaffung oder Umzug anmelden. Versäumst du die Anmeldung, kann eine Strafe drohen.

Was passiert, wenn ich die Hundesteuer nicht bezahle?
Wer die Hundesteuern nicht bezahlt, kann mit Mahngebühren oder sogar Vollstreckungsmaßnahmen rechnen. In einigen Fällen kann es zu einer Zwangsabgabe des Hundes kommen.

Gibt es eine deutschlandweite Leinenpflicht für Hunde?
Nein, eine allgemeine Leinenpflicht gibt es nicht. Die Hundegesetze zur Leinenpflicht unterscheiden sich je nach Bundesland und Gemeinde. Oft gibt es Leinenpflicht in öffentlichen Parks, Wäldern oder während der Brut- und Setzzeit.

Muss ich meinen Hund versichern?
In vielen Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Auch wenn sie nicht überall Pflicht ist, schützt sie vor hohen Kosten bei Schäden, die dein Hund verursacht.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen Hundegesetze?
Je nach Verstoß gegen die Hundegesetze können Bußgelder von mehreren Hundert bis Tausend Euro drohen. Beispielsweise bei Verstößen gegen die Leinenpflicht, Maulkorbpflicht oder bei nicht gezahlter Hundesteuer.

Muss ich meinen Hund bei einem Umzug erneut anmelden?
Ja, wenn du in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehst, musst du deinen Hund dort neu anmelden. Gleichzeitig solltest du ihn in deiner alten Stadt abmelden, um doppelte Hundesteuern zu vermeiden.

Wie melde ich meinen Hund von der Hundesteuer ab?
Die Abmeldung erfolgt meist beim örtlichen Finanzamt oder der Gemeindeverwaltung. Du benötigst dafür einen Nachweis, z. B. eine Abgabebescheinigung (bei Tierheimen) oder eine Sterbeurkunde des Hundes.

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